Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Einzelunternehmen MB-Gyroflight, Inhaber Michael Bieker, wird in den AGB´s nur als
MB-Gyroflight erwehnt
Abschluß eines Vertrages:
Mit der Buchung eines Veranstaltungsangebotes bzw. der Bestellung
eines Geschenkgutscheins kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden
und der MB-Gyroflight zustande. Grundlage dieses Vertrages sind die allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.
Diese erkennen Sie mit Ihrer Anmeldung verbindlich an.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmebedingungen für einen Rundflug:
-
max. Körpergewicht 100kg
-
max. Körpergröße 200 cm
-
uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit
(Abweichungen hiervon nach Absprache möglich)
Rundflugtermine, Abflug- und Landeort:
Der Kunde ist für die Abstimmung des Rundflugtermins verantwortlich.
Dieser wird in der Regel per Telefon oder per E-mail vereinbart.
Mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
muss der Kunde den Termin bestätigen lassen.
MB-Gyroflight empfiehlt eine Terminvereinbarung vierzehn Tage
vor dem gewünschten Termin. Bei der Durchführung von Rundflügen
kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu
erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen.
In diesem Fall kann der Kunde kostenlos auf einen neuen
Termin umbuchen. Wird ein Rundflug aufgrund von Umständen,
die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund
schlechter Wetterlage, kurzfristig abgesagt, so bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Wenn nicht anderes vereinbart wurde, werden die Rundflüge ab dem Flugplatz Pinnow durchgeführt.
Sollte eine Wiederkehr oder Landung in Pinnow aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich sein, so wird durch den Piloten ein Ausweichflugplatz gewählt. Ein Anspruch auf Rücktransport zum Startflugplatz besteht nicht. Da der Pilot aber auch nach Hause möchte, wird in der Regel ein Rücktransport möglich sein.
Umbuchung, Übertragbarkeit:
Der Wechsel auf höherwertige Rundflüge ist jederzeit möglich. Dieses
gilt nur für Leistungen, die von MB-Gyroflight als Veranstalter angeboten werden. Gutscheine können ohne Kosten auf eine andere Person übertragen werden. Das Verfallsdatum einer Leistung bleibt davon unberührt.
Stornierungen:
Bei Stornierungen und Umbuchungen fällt eine Gebühr in Höhe
von 30 EUR an. Stornierungen sind nur in besonderen Fällen
und innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit des Gutscheins (Gültigkeitszeitraum) möglich.
(bei Krankheit mit ärztlichen Nachweis/Attest).
Angefangene Rundflüge müssen voll bezahlt werden.
Wer einen vereinbarten Termin mit dem Veranstalter nicht wahrnimmt
verliert den Anspruch auf die Leistung. MB-Gyroflight hat jederzeit
das Recht gegen Zurückzahlung des Gesamtbetrages den
Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen zu kündigen und
Buchungen zu stornieren. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch
auf die gekaufte Leistung. MB Gyroflight hat das Recht,
einen eventuellen Rückerstattungsbetrag in Form eines
Werte-Gutscheines vorzunehmen, den der Kunde bei
MB-Gyroflight bei Kauf eines anderen Produktes in Anrechnung
bringen kann.
Gutscheine und Tickets von Agenturen (z.B. Jochen Schweizer,
mydays usw.) können nicht storniert werden.
Gutscheine:
Bei ausgestellten Gutscheinen reserviert die MB-Gyroflight die
vertragsgemäße Dienstleistung und hält dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Der Gutschein ist
ab
Vertragsschluss / Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig.
Der Gutschein kann nur während dieser Zeit eingelöst werden.
Die Einlösung ist nur an einem vorher vereinbarten Termin möglich.
Für die rechtzeitige Terminvereinbarung mit MB-Gyroflight
ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Kapazitäten sind für
jeden Termin begrenzt. MB-Gyroflight ist daher nicht verpflichtet,
einem Terminwunsch des Kunden zu entsprechen.
Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung können längere Wartezeiten entstehen.
MB-Gyroflight kann in begründeten Fällen einen vereinbarten Termin absagen, insbesondere bei Umständen, die
einen sicheren Flugbetrieb nicht ermöglichen. In diesem Fall obliegt die neue Terminvereinbarung
wieder dem Kunden. Der Gutschein ist auf Dritte übertragbar.
MB-Gyroflight untersagt den privaten oder gewerblichen Weiterverkauf des Gutscheins. MB-Gyroflight behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der
Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen, Kraftstoffpreisen, wenn eine solche Veränderung später als
drei Monate nach Vertragsschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern.
Alternativ kann der Vertrag von beiden Parteien storniert werden.
Versicherungen:
Für die Rundflüge sind folgende Versicherungen abgeschlossen:
-
Halterhaftpflichtversicherung für das eingesetzte Luftfahrzeug zur
Abdeckung von Drittschäden.
-
Passagierhaftpflichtversicherung für das eingesetzte Luftfahrzeug.
Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der
Teilnehmer selbst verantwortlich.
Haftungsausschluß:
Der Kunde verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der
MB-Gyroflight, den beteiligten Personen oder Institutionen, die an den Rundflügen beteiligt sind. Gleiches gilt für Unfälle oder Schäden,
die durch den Betrieb von Luftfahrzeugen oder durch das Verweilen
auf dem Fluggelände entstehen können, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Haftung des Kunden:
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von
Luftfahrzeugen oder Ausrüstungsgegenständen haftet der
Schadensverursacher. Rundflugkunden können von der weiteren
Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die eigene
Sicherheit oder die der anderen gefährdet werden könnte
( sofortiger Abbruch des Rundfluges ohne Regressanspruch).
Salvatorische Klausel:
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommenden Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Pinnow, den 13.03.2013