Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Das Einzelunternehmen MB-Gyroflight, Inhaber Michael Bieker, wird in den AGB´s nur als

MB-Gyroflight erwehnt

 

Abschluß eines Vertrages:

 

Mit der Buchung eines Veranstaltungsangebotes bzw. der Bestellung

eines Geschenkgutscheins kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden

und der  MB-Gyroflight zustande. Grundlage dieses Vertrages sind die allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.

Diese erkennen Sie mit Ihrer Anmeldung verbindlich an.

 

Teilnahmebedingungen:

 

Teilnahmebedingungen für einen Rundflug:

-
max. Körpergewicht 100kg

-
max. Körpergröße 200 cm

-
uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit



 

(Abweichungen hiervon nach Absprache möglich)

 

Rundflugtermine, Abflug- und Landeort:

 

Der Kunde ist für die Abstimmung des Rundflugtermins verantwortlich.
Dieser wird in der Regel per Telefon oder per E-mail vereinbart.
Mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin

muss der Kunde den  Termin bestätigen lassen.

MB-Gyroflight empfiehlt eine Terminvereinbarung vierzehn Tage

vor dem gewünschten Termin. Bei der Durchführung von Rundflügen 

kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu
erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen.
 

In diesem  Fall kann der Kunde kostenlos auf einen neuen

Termin umbuchen. Wird  ein Rundflug aufgrund von Umständen,

die der Veranstalter nicht zu  vertreten hat, insbesondere aufgrund

schlechter Wetterlage, kurzfristig abgesagt, so bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Wenn nicht anderes vereinbart wurde, werden die Rundflüge ab dem Flugplatz Pinnow durchgeführt.

Sollte eine Wiederkehr oder Landung in Pinnow aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich sein, so wird durch den Piloten ein Ausweichflugplatz gewählt. Ein Anspruch auf Rücktransport zum Startflugplatz besteht nicht. Da der Pilot aber auch nach Hause möchte, wird in der Regel ein Rücktransport möglich sein.

 

Umbuchung, Übertragbarkeit:

 

Der Wechsel auf höherwertige Rundflüge ist jederzeit möglich. Dieses
gilt nur für Leistungen, die von MB-Gyroflight als Veranstalter angeboten werden. Gutscheine können ohne Kosten auf eine
andere Person übertragen werden. Das Verfallsdatum einer Leistung bleibt davon unberührt.

 

Stornierungen:

 

Bei Stornierungen und Umbuchungen fällt eine Gebühr in Höhe

von 30 EUR an. Stornierungen sind nur in besonderen Fällen

und innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit des Gutscheins (Gültigkeitszeitraum) möglich. 

(bei Krankheit mit ärztlichen Nachweis/Attest).

Angefangene Rundflüge müssen voll bezahlt werden.

Wer einen vereinbarten Termin mit dem Veranstalter nicht wahrnimmt

verliert den Anspruch auf die Leistung. MB-Gyroflight hat jederzeit

das Recht gegen Zurückzahlung des Gesamtbetrages den

Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen zu kündigen und

Buchungen zu stornieren. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch

auf die gekaufte Leistung. MB Gyroflight hat das Recht,

einen eventuellen  Rückerstattungsbetrag in Form eines

Werte-Gutscheines vorzunehmen,  den der Kunde bei

MB-Gyroflight bei Kauf eines anderen Produktes in Anrechnung

bringen kann.

Gutscheine und Tickets von Agenturen (z.B. Jochen Schweizer,

mydays usw.) können nicht storniert werden.

 

Gutscheine:

 

Bei ausgestellten Gutscheinen reserviert die MB-Gyroflight die
vertragsgemäße Dienstleistung
und hält dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Der Gutschein ist ab

Vertragsschluss / Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig.

Der Gutschein kann nur während  dieser Zeit eingelöst werden.

Die Einlösung ist nur an einem vorher vereinbarten Termin möglich.

Für die rechtzeitige Terminvereinbarung mit MB-Gyroflight

ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Kapazitäten sind für

jeden Termin begrenzt. MB-Gyroflight ist daher nicht verpflichtet,

einem Terminwunsch des Kunden zu entsprechen.

Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung können längere Wartezeiten entstehen. MB-Gyroflight kann in begründeten Fällen einen vereinbarten Termin absagen, insbesondere bei Umständen, die einen sicheren Flugbetrieb nicht ermöglichen. In diesem Fall obliegt die neue Terminvereinbarung  wieder dem Kunden. Der Gutschein ist auf Dritte übertragbar.
MB-Gyroflight untersagt den privaten oder gewerblichen Weiterverkauf des Gutscheins. MB-Gyroflight behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen, Kraftstoffpreisen, wenn eine solche Veränderung später als

drei Monate nach Vertragsschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern.

Alternativ kann der Vertrag von beiden Parteien storniert werden.

 

Versicherungen:

 

Für die Rundflüge sind folgende Versicherungen abgeschlossen:

-
Halterhaftpflichtversicherung für das eingesetzte Luftfahrzeug zur
Abdeckung von Drittschäden.

-
Passagierhaftpflichtversicherung für das eingesetzte Luftfahrzeug.

 

Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der

Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

Haftungsausschluß:

Der Kunde verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der

MB-Gyroflight, den beteiligten Personen oder Institutionen, die an den Rundflügen beteiligt sind. Gleiches gilt für Unfälle oder Schäden,

die durch den Betrieb von Luftfahrzeugen oder durch das Verweilen

auf dem Fluggelände  entstehen können, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder  Vorsatz beruhen.

Haftung des Kunden:

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von
Luftfahrzeugen oder Ausrüstungsgegenständen haftet der
Schadensverursacher. Rundflugkunden können von der weiteren
Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die eigene

Sicherheit oder  die der anderen gefährdet werden könnte

( sofortiger Abbruch des Rundfluges ohne Regressanspruch).

 

Salvatorische Klausel:

 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies

die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt

anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der

Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommenden Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses  vereinbart hätten, wenn sie die

Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Pinnow, den 13.03.2013

Rundflug über Schwerin 

Abheben in MV

Einen Dank sende ich an Karin P. 

Sie erstellte diesen kleinen Film, als ihr Bernd das "Abenteuer Tragschrauber" erlebte.

http://youtu.be/ZSmeoI4-BRw

 

 

Aktuelles

mb-gyroflight beim Drachenbootfestival in Schwerin auf der NDR Bühne

Nicht jeder Pilot ist abgehoben

                  oder

wer abgehoben ist, muß nicht zwangsläufig in die Luft gegangen sein.

Hier geht es auf die Homepage der Fotografin

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